Ab wann braucht man genehmigung für feuerstelle haar

Lokale vorschriften in haar

die notwendigkeit einer baugenehmigung für eine feuerstelle hängt maßgeblich von ihrer art, größe und ausführung sowie den örtlichen vorschriften ab. Eine allgemeine genehmigungspflicht für kleinere, mobile feuerschalen oder -körbe gibt es in nordrhein-westfalen nicht pauschal. Diese gelten in der regel als genehmigungsfrei. Für fest installierte, gemauerte feuerstellen, außenkamine oder baulich gefasste grillplätze, die den charakter einer baulichen anlage annehmen, gelten jedoch detailliertere regeln. Gemäß § 63 bauo NRW sind bestimmte bauvorhaben genehmigungsfrei, wenn sie geringe abmessungen haben oder bestimmten zwecken dienen. Eine fest installierte feuerstelle kann beispielsweise als anlage zur gartengestaltung eingestuft werden, muss aber dennoch die anforderungen an abstandsflächen, brandschutz und emissionen erfüllen, die im bebauungsplan und weiteren lokalen satzungen der stadt haar festgelegt sind.
wichtiger hinweis: prüfen sie die örtliche bauordnung (insbesondere den bebauungsplan) der stadt haar sowie eventuelle lokale satzungen des ordnungsamtes. Diese können zusätzliche beschränkungen bezüglich größe, standort, nutzung und material von feuerstellen enthalten. Ein muster für solche regelungen finden sie beispielsweise in den 'hinweisen zum genehmigungsfreien bauen, stadt musterstadt, 202x' - bitte recherchieren sie das entsprechende dokument der stadt haar.
besondere aufmerksamkeit ist geboten bei:
  • nähe zu brennbaren materialien: ausreichender abstand zu gebäuden, zäunen, bäumen und sträuchern ist zwingend und wird durch die landesbauordnung und lokale brandschutzvorschriften geregelt.
  • grundstücksgrenzen: abstandsflächen zu nachbargrundstücken müssen eingehalten werden. Diese sind im § 6 bauo NRW und im bebauungsplan der stadt haar festgelegt.
  • rauchentwicklung und emissionen: die feuerstelle darf nachbarn nicht unzumutbar belästigen. Dies ist im bundes-immissionsschutzgesetz (bimschg) und den lokalen immissionsschutzsatzungen geregelt. Offene feuer außerhalb fester feuerstätten können anzeigepflichtig sein oder bestimmten einschränkungen unterliegen.
  • größe und überdachung: überdachte feuerstellen oder solche mit festem rauchabzug (schornstein) können anders bewertet werden und unterliegen eher einer genehmigungspflicht oder anzeigepflicht, insbesondere wenn sie bestimmte höhen oder rauminhalte überschreiten.

Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW, din en 1997-1)

auch wenn die primäre frage die genehmigungspflicht betrifft, müssen fest installierte feuerstellen, die baulichen charakter haben, auch technische anforderungen erfüllen. Dies betrifft insbesondere die gründung und materialwahl, um standsicherheit und dauerhaftigkeit zu gewährleisten.

Grundlagen und erdarbeiten nach din 18300 (vob/c)

wenn ihre fest installierte feuerstelle ein fundament benötigt, fallen erdarbeiten an. Die ausführung dieser arbeiten sollte sich an der din 18300 (vob/c - allgemeine technische vertragsbedingungen für bauleistungen - erdarbeiten) orientieren. Dies betrifft unter anderem die fachgerechte aushubtiefe, die böschungssicherung und den umgang mit aushubmaterial. Für fundamente in frostgefährdeten bereichen muss eine mindesttiefe von 80 cm (regionale frosttiefe in NRW) eingehalten werden, um schäden durch frosthub zu vermeiden. Dies ist in abschnitt 3.2.1 von din 18300 für die fundamentgründung im kontext von erdarbeiten implizit relevant.

Fundamentbemessung nach din en 1997-1 (eurocode 7)

für größere, fest gemauerte feuerstellen, die ein substanzielles eigengewicht aufweisen (z.B. > 1.000 kg) oder sogar überdacht sind, ist eine fachgerechte fundamentbemessung unerlässlich. Hierfür ist der eurocode 7 (din en 1997-1 - entwurf, berechnung und bemessung von geotechnischen konstruktionen und fundamenten - teil 1: allgemeine regeln) maßgebend. Er regelt die prinzipien und anforderungen für die geotechnische bemessung von fundamenten und anderen erdbauteilen. Die auswahl des fundamenttyps (z.B. Einzelfundament, streifenfundament, fundamentplatte) sowie dessen abmessungen und eine eventuelle bewehrung hängen von der bodenbeschaffenheit (lastannahmen gemäß din en 1990) und der größe der feuerstelle ab. Ein bodengutachten ist für eine private gartenfeuerstelle in der regel nicht erforderlich, sofern der baugrund offensichtlich tragfähig ist (z.B. Gewachsener boden). Bei kritischen bodenverhältnissen (z.B. Bindiger boden, ehemaliges auffüllgelände mit geringer tragfähigkeit) oder bei sehr großen und schweren konstruktionen ist eine geotechnische untersuchung jedoch dringend anzuraten.

Tabelle: beispielhafte fundamentanforderungen für eine feste feuerstelle (richtwerte)

fundamenttyp mindesttiefe (NRW) material kostenschätzung (material & arbeitszeit, ca.)
fundamentplatte (für gemauerte feuerstelle bis 4 m² grundfläche) 80 cm (frostfrei) beton c20/25, dicke 15-20 cm, untere sauberkeitsschicht (magerbeton oder verdichteter schotter) 500 - 1.200 eur
streifenfundament (für massive, lineare mauern) 80 cm (frostfrei) beton c20/25, breite min. 30 cm 300 - 800 eur pro laufendem meter
einzelfundament (für stützen einer überdachung) 80 cm (frostfrei) beton c20/25, querschnitt 40x40 cm 150 - 350 eur pro punkt
kein festes fundament (mobile feuerschale, leichte konstruktion auf pflaster) 0 cm (oberfläche) stabilisierter untergrund (z.B. Verdichteter kies oder pflasterfläche) 50 - 200 eur (untergrundvorbereitung)
die kostenschätzung ist eine grobe annäherung und kann je nach regionalen preisen, zugänglichkeit und eigenleistung stark variieren.