Abrissgenehmigung carport lemgo

Technische anforderungen (bauo NRW, din-normen)

auch bei einem abriss sind technische aspekte relevant, insbesondere wenn der carport teil eines größeren gebäudes ist oder statische auswirkungen auf nachbargebäude haben könnte. Die bauordnung für das land nordrhein-westfalen (bauo NRW) regelt die genehmigungspflicht. Für die gründung und standsicherheit, falls relevant für den abriss und die rückbauplanung, sind insbesondere folgende normen zu beachten:
  • din 18300 - erdarbeiten (vob/c): diese norm beschreibt die ausführung von erdarbeiten und ist relevant für den fachgerechten rückbau von fundamenten. Sie regelt die verschiedenen bodenklassen und die damit verbundenen ausführungsvorschriften.
  • din en 1997-1 (eurocode 7) - entwurf, berechnung und bemessung von"]}, gründungen - teil 1: allgemeine regeln und regeln für]}, gebäude: diese norm ist maßgeblich für die bemessung von fundamenten und damit auch für deren rückbau und die damit verbundene lastabtragung vor dem abriss.
die bauo NRW legt in der regel fest, ab welcher größe oder bei welchen besonderen umständen eine genehmigung erforderlich ist. Für carports gelten oft vereinfachte verfahren, aber dies muss immer anhand der konkreten größe (z.B. Grundfläche ≤ 30 m²) und örtlichen bestimmungen geprüft werden.

Typische fundamentarten bei carports

auch wenn hier die rede von einem abriss ist, ist die kenntnis der ursprünglichen gründung essenziell für die planung des rückbaus. Die wahl des fundaments hängt stark vom baugrund ab.
fundamenttyp mindesttiefe (typisch) material (typisch) kostenschätzung (neubau, pro stück)
punktfundamente mindestens 80 cm (frosttiefe in NRW) stahlbeton ca. 150 - 300 €
streifenfundamente mindestens 80 cm (frosttiefe in NRW) stahlbeton ca. 100 - 200 €/lfm
plattenfundamente (selten bei einfachen carports) mindestens 80 cm (frosttiefe in NRW) stahlbeton ca. 150 - 300 €/m²
schraubfundamente (moderne alternative) variabel, je nach hersteller und boden stahl (verzinkt) ca. 80 - 150 €
hinweis: die tatsächliche mindesttiefe von fundamenten ist immer durch ein bodengutachten und die geltenden normen (insb. Din en 1997-1) zu ermitteln. Die hier genannten werte sind richtwerte für die übliche frosttiefe in nordrhein-westfalen.

Schritt-für-schritt-anleitung zur genehmigung des carport-abrisses

  1. Schritt 1: informationseinholung bei der stadt lemgo

    kontaktieren sie das zuständige bauamt der stadt lemgo. Erkundigen sie sich nach dem genauen verfahren für den abriss ihres carports. Prüfen sie, ob ihr vorhaben genehmigungsfrei ist oder ob ein formeller antrag erforderlich ist. Besorgen sie sich gegebenenfalls die aktuellen merkblätter und antragsformulare.
  2. Schritt 2: bauliche situation dokumentieren

    fertigen sie detaillierte fotos des carports aus verschiedenen blickwinkeln an. Erstellen sie eine einfache skizze, die die lage des carports auf ihrem grundstück und dessen abmessungen darstellt. Notieren sie sich das material des daches und der tragenden elemente.
  3. Schritt 3: informationen über die gründung einholen

    versuchen sie, informationen über die ursprüngliche gründung des carports zu erhalten. Gab es eine baugenehmigung, die pläne enthält? Wenn nicht, versuchen sie, durch vorsichtiges freilegen (falls sicher möglich und nicht die standsicherheit gefährdend) oder durch die befragung von vorbesitzern hinweise auf art und tiefe des fundaments zu bekommen.
  4. Schritt 4: fachliche einschätzung (optional, aber empfohlen)

    bei unsicherheiten oder wenn der abriss komplex erscheint (z.B. Große fläche, nähe zu nachbargebäuden), empfiehlt sich die beauftragung eines bauingenieurs oder baustatiker zur erstellung eines rückbaukonzepts. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn eine nachträgliche genehmigung erforderlich ist.
  5. Schritt 5: antragstellung (falls erforderlich)

    reichen sie den ausgefüllten antrag mit allen erforderlichen unterlagen (fotos, skizzen, ggf. Rückbaukonzept) beim bauamt der stadt lemgo ein. Achten sie auf vollständigkeit.
  6. Schritt 6: durchführung und meldung

    nach erhalt der genehmigung (oder bei genehmigungsfreien vorhaben) führen sie den abriss fachgerecht durch. Informieren sie sich, ob nach dem abriss eine abnahme oder meldung beim bauamt erforderlich ist.