Max höhe terrassenüberdachung moers
Planen sie eine terrassenüberdachung in moers?
möchten sie eine terrassenüberdachung in moers errichten und fragen sich, welche maximale höhe zulässig ist und welche statischen anforderungen zu beachten sind? Als erfahrener baustatiker mit zulassung nach §63 bauo NRW führe ich sie durch die wesentlichen aspekte, die sie für ein sicheres und genehmigungskonformes bauvorhaben berücksichtigen müssen.
Lokale vorschriften in moers
für die errichtung einer terrassenüberdachung in moers sind primär die regelungen der landesbauordnung nordrhein-westfalen (bauo NRW) und lokale vorgaben der stadt moers maßgeblich. Gemäß bauo NRW § 62 absatz 2 nummer 1 sind terrassenüberdachungen in der regel genehmigungsfrei, wenn sie eine grundfläche von nicht mehr als 30 m² und eine tiefe von maximal 4,50 m aufweisen.
die maximale höhe einer terrassenüberdachung ist in der bauo NRW für genehmigungsfreie vorhaben nicht explizit mit einem absoluten zahlenwert definiert, sondern hängt von den abstandsflächen (§ 6 bauo NRW), den überbaubaren grundstücksflächen (§ 23 baunvo) und den vorgaben des bebauungsplans ab. Diese überdachung darf keine neuen abstandsflächen zu nachbargrundstücken begründen oder bestehende abstandsflächen unterschreiten. Auch die trauf- und firsthöhen der hauptgebäude, die im bebauungsplan der stadt moers festgelegt sein können, sind zu beachten.
Es ist unerlässlich, den für ihr grundstück gültigen bebauungsplan der stadt moers einzusehen und gegebenenfalls direkt beim bauamt moers nachzufragen. Informationen hierzu finden sie häufig im geoportal der stadt moers oder auf der offiziellen website unter den bau- und planungsämtern. Ein bauherr in bottrop erhielt beispielsweise eine ablehnung wegen nichteinhaltung der im bebauungsplan festgelegten maximalen gebäudehöhe, die auch für anbauten relevant war - prüfen sie daher stets die spezifischen lokalen vorgaben.
Technische anforderungen (din en 1997-1, din 18300, bauo NRW)
die standsicherheit einer terrassenüberdachung ist nach bauo NRW § 13 und den allgemein anerkannten regeln der technik zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere die normen für den entwurf, die bemessung und die ausführung von gründungen und erdarbeiten.
- fundamentierung: die bemessung der fundamente erfolgt nach din en 1997-1 (eurocode 7), teil 1 (allgemeine regeln). Dabei ist die tragfähigkeit des bodens zu ermitteln und die setzungsempfindlichkeit zu berücksichtigen. Die frostsicherheit der fundamente ist gemäß den örtlichen gegebenheiten zu gewährleisten. In NRW ist in der regel eine mindesttiefe von 80 cm unter geländeoberkante für gründungen ohne besondere statische beanspruchung ausreichend, um das eindringen von frost zu verhindern und frosthebungen vorzubeugen.
- erdarbeiten: für die ausführung von erdarbeiten ist die din 18300 (vob/c - erdarbeiten) maßgeblich. Diese norm regelt unter anderem den aushub, die lagerung und den wiedereinbau von böden. Bei lehmböden ist besonders auf eine gute drainage zu achten, um staunässe zu vermeiden.
- lastannahmen: die bemessung der überdachung selbst erfolgt unter berücksichtigung von eigenlast, schnee- und windlasten gemäß din en 1991 (eurocode 1). Für moers sind die entsprechenden lastzonen für schnee und wind zu beachten.
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