Braucht man genehmigung für pv anlage witten

Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW, eurocode 7)

auch wenn keine baugenehmigung erforderlich ist, müssen technische standards eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die standsicherheit der anlage.

Fundament und baugrund (din 18300 und din en 1997-1)

für die erdarbeiten und fundamente ist die din 18300 (vob/c) maßgeblich. Die bemessung der fundamente muss gemäß den europäischen normen (eurocode 7, insbesondere din en 1997-1) erfolgen. Diese normen legen die anforderungen an standsicherheit, tragfähigkeit des baugrunds und die bemessung von fundamenten fest.

Tabelle: fundamenttypen und typische anforderungen (beispielhafte betrachtung)

fundamenttyp mindesttiefe (schnee-/windlasten beachten!) material (typisch) kostenschätzung (pro einheit)
punktfundament ≥ 80 cm (bei lehmboden in NRW) stahlbeton 200 - 500 €
streifenfundament ≥ 100 cm (bei bindigen böden) stahlbeton 300 - 700 €
schotter-/splittbett (bei freiflächenanlagen) ≥ 50 cm (mit geotextil) recycling-schotter/splitt 100 - 300 €
balkenschuhe/pfostenschuhe (direkt einbetoniert) ≥ 60 cm (im verdichteten boden) verzinkter stahl 50 - 150 €
hinweis: die tatsächliche mindesttiefe und bemessung hängt von der bodenklasse, der lokalen wind- und schneelastzone sowie der größe und dem gewicht der pv-anlage ab. Ein bodengutachten ist hier oft unerlässlich.

Schritt-für-schritt: vorgehensweise zur genehmigungsprüfung

  1. Schritt 1: informationseinholung bei der stadt witten

    besuchen sie die offizielle webseite der stadt witten. Suchen sie nach den abschnitten "bauen und wohnen" oder "bürgerservice". Dort finden sie oft merkblätter zu genehmigungsfreien vorhaben, einschließlich pv-anlagen. Alternativ kontaktieren sie das bauamt direkt telefonisch oder per e-mail. Klären sie ab, ob ihre geplante anlage unter die genehmigungsfreiheit fällt oder ob ein vereinfachtes baugenehmigungsverfahren notwendig ist.
  2. Schritt 2: prüfung des bebauungsplans und flächennutzungsplans

    informieren sie sich, ob auf ihrem grundstück spezielle festsetzungen im bebauungsplan gelten (z.B. Dachformen, materialien, abstandsflächen). Der flächennutzungsplan gibt auskunft über die allgemeine nutzung des gebiets. Für witten sind diese dokumente online über die stadtportal verfügbar.
  3. Schritt 3: statische und baugrundbezogene prüfung (falls erforderlich)

    auch bei genehmigungsfreien vorhaben müssen die technischen anforderungen erfüllt sein. Bei unsicherheiten bezüglich des baugrunds oder der standsicherheit der pv-anlage empfiehlt sich die beauftragung eines statikers oder geologen. Dies ist insbesondere bei freiflächenanlagen oder anlagen auf älteren gebäuden ratsam. Eine einfache bodenprobe kann klären, ob es sich um lehm (bindig, eher geringe tragfähigkeit) oder sand (locker bis gut verdichtet) handelt.
  4. Schritt 4: dokumentation und einreichung (falls notwendig)

    sollte eine anzeige oder ein vereinfachtes genehmigungsverfahren erforderlich sein, bereiten sie die notwendigen unterlagen vor. Dazu gehören in der regel ein lageplan, technische daten der anlage und ggf. Statische nachweise.